Der ECHR urteilte am 8. Juni 2021, dass die Nicht-Zulassung der paganen, ethnischen Religion der ROMUVA in Litauen gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und gegen Grundlegende Freiheitsrechte verstößt. Das Gericht stellte die Verletzung der Artikel 9, 13 und 14 durch das litauische Parlament (Seima) fest.

Die 38 Seiten lange Erklärung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Case if Ancient Baltic religious Association ROMUVA vs. Lithuania

Besonders interessant sind die Details, die unter anderem klarstellen, dass pagane Gemeinschaften nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere. Auch die massive Einflussnahme der Katholischen Kirche wird stark kritisiert. Keine Religion darf über die Sinnhaftigkeit der Inhalte einer anderen Religion in der Weise urteilen, dass sie Einfluss auf politische Entscheidungen eines säkularen Staates nimmt.

Der Prozess der Zulassung ist spezifisch für das Recht in Litauen, aber viele Details und Klarstellungen sind von allgemeiner Gültigkeit in der EU.

Wir erhoffen uns eine Klarstellung für Verfahren in anderen Ländern und für die überfällige Gleichbehandlung in Deutschland.

Ausführlicher Artikel in “The Wild Hunt”

Und wir gratulieren von Herzen der Gemeinschaft unserer Schwestern und Brüder von ROMUVA und bedanken uns für ihre hartnäckige Arbeit!