Der Arbeitskreis “Pagane Wege und Gemeinschaften hat folgende Leitlinien:

Der
Arbeitskreis Pagane Wege und Gemeinschaften (AK) ist ein Zusammenschluss aus
paganen, heidnischen und magischen Gruppen, Vereinen, Coven, Zirkeln und
Einzelpersonen.

Der AK
gründet sich in jedem Jahr formal neu. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die
Vorbereitung der gemeinsamen Veranstaltung zur Langen Nacht der Religionen.
Außerdem dient der AK der Vernetzung untereinander. Weitere offene und
gemeinsame Veranstaltungen oder die Teilnahme an weiteren interreligiösen Events,
Festivals und Tagungen kann hier vorbereitet, besprochen und ausgewertet
werden.

Der AK hat
eine Mailingsliste, auf der die Einladungen zur Sitzung und weitere
Informationen geteilt werden. Die Ein- und Austragung verantwortet jeder
selbst.

Die Sitzungen
des AK werden protokolliert. Das Protokoll und die Tagesordnung gehen allen in
der Liste eingetragenen Gruppen und Personen vor der Sitzung per Mail zu und
stehen auch in Papierform zur Verfügung.

Der AK
bestimmt durch Wahl eine Versammlungsleitung.

Der AK
bestimmt mindestens zwei Repräsentantinnen, die ihn in den Sitzungen des
Initiativkreises der Langen Nacht der Religionen vertreten. Diese
Vertreterinnen berichten dem AK über Pläne und Beschlüsse und beziehen
Stellungnahmen des AK in ihre Arbeit dort ein.

Die Aufnahme
in den AK erfolgt durch einen Antrag, der vorzugsweise persönlich vorzubringen
ist.

Über die
Aufnahme entscheidet der AK in offener Abstimmung und nach Möglichkeit im
Konsens.

Voraussetzungen
für die Aufnahme ist die Übereinstimmung mit folgenden Kriterien:

  • Zugehörigkeit
    zum paganen, heidnischen und/oder magischen Kontext von Asatru, Druidentum, polytheistischen
    oder animistischen Religionen, Hexenkunst, Ritualmagie oder Schamanismus
    Wir erkennen alle diese Pfade als gleich berechtigt und gleichermaßen
    wahrhaftig an.
  • Die
    Gruppe oder Person erkennt an, dass auch andere spirituelle und /oder religiöse
    Pfade existieren, gleichberechtigt ihren Überzeugungen folgen, ihre Riten nach
    eigenem Ermessen und eigener Verantwortung ausführen und ihre Organisationsform
    frei wählen.
  • Die
    Gruppe und/oder Person bewegt sich in ihren Äußerungen und Handlungen,
    besonders im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung, im Rahmen des
    Grundgesetzes, der Landesverfassung und der sonstigen Gesetze der
    Bundesrepublik Deutschland.
  • Diskriminierung
    jeglicher Art aufgrund von Religion, Weltanschauung, Ethnie, Geschlecht,
    sexueller Orientierung, Alter, Konstitution, sozialer Stellung, Bildungsstand
    oder Erscheinungsbild lehnen wir ab.
  • Unsere
    Diskrimierungsfreiheit findet ihren Ausdruck auch durch das Bemühen um
    möglichst barrierefreie/barrierearme Orte für gemeinsam organisierte Rituale
    und weitere Veranstaltungen.
  • Der
    Zweck unserer Veranstaltungen ist das gemeinsame Feiern von Ritualen und die
    Information über Inhalte und Überzeugungen unserer Pfade. Die Gewinnung von
    neuen Mitgliedern für Gruppen ist nicht vorrangiges Ziel, daher wird niemand
    bedrängt oder genötigt.
  • Teilnehmende
    Gruppen müssen für Gäste z.B. nach der Veranstaltung in Berlin wenigstens durch
    Ansprechpartner/innen erreicht werden können.
  • Die
    Veranstaltung folgt keinen direkten politischen Zwecken. Über Events im Bereich
    Religionsfreiheit, Klima- und Umweltschutz, Schutz von Menschenrechten, Schutz
    von Tierrechten usw. kann informiert werden sofern sie im Zusammenhang mit den
    spirituellen Überzeugungen von Mitgliedern des AK liegen. Die Vereinnahmung
    durch politische Organisationen oder Parteien lehnen wir ab. Zugehörigkeiten
    von Mitgliedern des AK sind Privatsache sofern sie nicht im Widerspruch zu
    obigen Grundsätzen stehen.

Die
Veranstaltung zur Langen Nacht der Religionen wird von den regelmäßig
anwesenden Mitgliedern des AK vorbereitet. Die Teilnahme von Mitgliedern aller
beteiligten Gruppen ist wünschenswert. Dabei sind die Beschlüsse des AK für
alle bindend.

Unabhängig
von der Sitzungsteilnahme erwarten wir von allen neben der Vorbereitung ihrer
eigenen Beiträge die Mitwirkung an

  • Öffentlichkeitsarbeit
    (Information und Teilen der Veranstaltung in ihren Netzwerken)
  • Finanzielle
    oder andere materielle Unterstützung (Arbeitszeit, Material etc.) gemäß eigenen
    Möglichkeiten
  • Hilfe
    bei Aufbau und Abbau der Veranstaltung und der Reinigung des Geländes
  • Bei
    Gruppen: Die Entsendung von Mitgliedern für die Arbeit in der Küche und bei der
    Security.

Bei der
Verteilung von Aufgaben wird gemäß unseren Grundsätzen auf die materiellen und
gesundheitlichen Möglichkeiten Rücksicht genommen.

Pagane Wege
und Gemeinschaften ist kein Verein oder Dachverband. Für die notwendigen
Aufgaben wird ein Trägerverein gegründet.

Die Regeln der Veranstaltung „Lange
Nacht der Religionen“

Es gelten oben genannte Grundsätze.

Zwecke der
Veranstaltung:

  1. Interreligiöse/interspirituelle
    Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wir machen das Event in erster Linie für uns.
    Wir wollen voneinander lernen, uns besser kennenlernen und mit Freude unsere
    Göttinnen und Götter feiern.
  2. Informationen für Gäste und
    Besucher/innen und Öffnung zur Teilhabe für interessierte Personen.
  3. Sichtbares Mitwirken am religiösen
    Geschehen in der Stadt Berlin im Rahmen der ausgeübten Religions- und
    Weltanschauungsfreiheit.

Der Auf- und
Abbau und die Sauberhaltung des Geländes wird von allen Mitwirkenden
verantwortet.

Wir bilden
ein Team für die Security und die Küche.

Verantwortliche
Personen, die der AK benennt, werden durch Namensschilder und Aufgabe deutlich
gekennzeichnet und haben im Rahmen ihrer Aufgaben Weisungsrecht.

Im Gelände
herrscht Rauch- und Verdampferverbot. Ausnahme: Medizinische Verdampfer. Es ist
zum Rauchen außerhalb des Geländes ausschließlich der von der Security gekennzeichnete
Bereich zu nutzen.

Im Gelände
herrscht Alkoholverbot. Ausnahme sind während der Rituale benötigte Getränke
wie Met, Wein etc., die auch nur während der Rituale oder nach dem Ende der
Veranstaltung zur Verfügung stehen.

In das
Gelände dürfen keine Tiere mitgebracht werden. Ausnahme sind z.B. Blindenhunde.
Dazu ist die Veranstaltungsleitung vorab zu informieren.

Der Auf- und
Abbau findet nur vor und nach der Veranstaltung statt. Ausnahmen benötigen die
Absprache mit der Veranstaltungsleitung und dem AK.

Auf laufende
Rituale und Workshops/Vorträge ist Rücksicht zu nehmen, vor allem in der Nähe
des Ritualplatzes ist auf Ruhe zu achten.

Als
Ruhebereiche gekennzeichnete Gartenbereiche sind zu beachten (Ruhe, kein Handy,
keine Fotos)

Jede
Richtung/Gruppe verantwortet die Inhalte und Form ihrer Riten und Vorträge
ausschließlich selbst.

Bei Fragen
von Gästen oder Presse über Inhalte wird immer an die jeweilige Gruppe
weitergeleitet.

Fotos und
Filmaufnahmen bedürfen der Absprache und müssen allen geltenden rechtlichen
Bestimmungen von Persönlichkeitsrechten und Urheberecht genügen.

Für Inhalte
können auch Referent/innen, Autor/innen und Mitglieder von Gruppen, die
außerhalb Berlins leben, eingeladen werden. Die Veranstaltung zahlt keine
Honorare oder Kostenbeteiligungen.

Verkauf von Gegenständen/Werbung:

Erlaubt ist lesenden Autor/innen der Verkauf ihrer Bücher

Erlaubt ist nur
bei vorliegender Handelslizenz der Verkauf von Gegenständen zur Ausübung
unserer Riten und Überzeugungen (spiritueller Schmuck, Räucherwerk, Figuren).
Für steuerliche Abgaben sorgt der Verkäufer/die Verkäuferin selbst und
beteiligt sich mit einem Umsatzanteil an den Kosten der Veranstaltung. Ohne
Lizenz ist der Handel untersagt. Der AK entscheidet über die Zulassung von
Ständen.

Für eigene
Workshops oder Veranstaltungen darf mit Flyern geworben werden sofern der
Inhalt ebenfalls spiritueller /religiöser Art ist.

Ausstellende Künstler/innen dürfen ihre Werke nur mit einer Liste bepreisen, der Verkauf findet aber außerhalb der Veranstaltung statt. Für die Versicherung ausgestellter Werke sorgen die Künstler/innen selbst.

Kosten/Versicherung:

Für die
Veranstaltung anfallende Kosten werden von allen gemeinsam getragen und durch
Spenden auf der Veranstaltung, Beiträge von Personen und Gruppen oder durch
zweckgebundene Zuschüsse gedeckt.

Der dafür grade in Gründung befindliche Trägerverein schließt
Mietvertrag und Versicherung ab und stellt Förderanträge.

Alle hier festgehaltenen Regeln mit Beschluss vom 14. November 2019 werden jedem sich neu konstituierenden AK jährlich zur Überprüfung und zum Beschluss vorgelegt.