Der Arbeitskreis “Pagane Wege und Gemeinschaften hat folgende Leitlinien:

Der Arbeitskreis Pagane Wege und Gemeinschaften (AK) ist ein Zusammenschluss aus paganen, heidnischen und magischen Gruppen, Vereinen, Coven, Zirkeln und Einzelpersonen.

Der AK gründet sich in jedem Jahr formal neu. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Vorbereitung der gemeinsamen Veranstaltung zur Langen Nacht der Religionen. Außerdem dient der AK der Vernetzung untereinander. Weitere offene und gemeinsame Veranstaltungen oder die Teilnahme an weiteren interreligiösen Events, Festivals und Tagungen kann hier vorbereitet, besprochen und ausgewertet werden.

Der AK hat eine Mailingsliste, auf der die Einladungen zur Sitzung und weitere Informationen geteilt werden. Die Ein- und Austragung verantwortet jeder selbst.

Die Sitzungen des AK werden protokolliert. Das Protokoll und die Tagesordnung gehen allen in der Liste eingetragenen Gruppen und Personen vor der Sitzung per Mail zu und stehen auch in Papierform zur Verfügung.

Der AK bestimmt durch Wahl eine Versammlungsleitung.

Der AK bestimmt mindestens zwei Repräsentantinnen, die ihn in den Sitzungen des Initiativkreises der Langen Nacht der Religionen vertreten. Diese Vertreterinnen berichten dem AK über Pläne und Beschlüsse und beziehen Stellungnahmen des AK in ihre Arbeit dort ein.

Die Aufnahme in den AK erfolgt durch einen Antrag, der vorzugsweise persönlich vorzubringen ist.

Über die Aufnahme entscheidet der AK in offener Abstimmung und nach Möglichkeit im Konsens.

Voraussetzungen für die Aufnahme ist die Übereinstimmung mit folgenden Kriterien:

  • Zugehörigkeit zum paganen, heidnischen und/oder magischen Kontext von Asatru, Druidentum, polytheistischen oder animistischen Religionen, Hexenkunst, Ritualmagie oder Schamanismus
    Wir erkennen alle diese Pfade als gleich berechtigt und gleichermaßen wahrhaftig an.
  • Die Gruppe oder Person erkennt an, dass auch andere spirituelle und /oder religiöse Pfade existieren, gleichberechtigt ihren Überzeugungen folgen, ihre Riten nach eigenem Ermessen und eigener Verantwortung ausführen und ihre Organisationsform frei wählen.
  • Die Gruppe und/oder Person bewegt sich in ihren Äußerungen und Handlungen, besonders im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung, im Rahmen des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der sonstigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  • Diskriminierung jeglicher Art aufgrund von Religion, Weltanschauung, Ethnie, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Konstitution, sozialer Stellung, Bildungsstand oder Erscheinungsbild lehnen wir ab.
  • Unsere Diskrimierungsfreiheit findet ihren Ausdruck auch durch das Bemühen um möglichst barrierefreie/barrierearme Orte für gemeinsam organisierte Rituale und weitere Veranstaltungen.
  • Der Zweck unserer Veranstaltungen ist das gemeinsame Feiern von Ritualen und die Information über Inhalte und Überzeugungen unserer Pfade. Die Gewinnung von neuen Mitgliedern für Gruppen ist nicht vorrangiges Ziel, daher wird niemand bedrängt oder genötigt.
  • Teilnehmende Gruppen müssen für Gäste z.B. nach der Veranstaltung in Berlin wenigstens durch Ansprechpartner/innen erreicht werden können.
  • Die Veranstaltung folgt keinen direkten politischen Zwecken. Über Events im Bereich Religionsfreiheit, Klima- und Umweltschutz, Schutz von Menschenrechten, Schutz von Tierrechten usw. kann informiert werden sofern sie im Zusammenhang mit den spirituellen Überzeugungen von Mitgliedern des AK liegen. Die Vereinnahmung durch politische Organisationen oder Parteien lehnen wir ab. Zugehörigkeiten von Mitgliedern des AK sind Privatsache sofern sie nicht im Widerspruch zu obigen Grundsätzen stehen.

Die Veranstaltung zur Langen Nacht der Religionen wird von den regelmäßig anwesenden Mitgliedern des AK vorbereitet. Die Teilnahme von Mitgliedern aller beteiligten Gruppen ist wünschenswert. Dabei sind die Beschlüsse des AK für alle bindend.

Unabhängig von der Sitzungsteilnahme erwarten wir von allen neben der Vorbereitung ihrer eigenen Beiträge die Mitwirkung an

  • Öffentlichkeitsarbeit (Information und Teilen der Veranstaltung in ihren Netzwerken)
  • Finanzielle oder andere materielle Unterstützung (Arbeitszeit, Material etc.) gemäß eigenen Möglichkeiten
  • Hilfe bei Aufbau und Abbau der Veranstaltung und der Reinigung des Geländes
  • Bei Gruppen: Die Entsendung von Mitgliedern für die Arbeit in der Küche und bei der Security.

Bei der Verteilung von Aufgaben wird gemäß unseren Grundsätzen auf die materiellen und gesundheitlichen Möglichkeiten Rücksicht genommen.

Pagane Wege und Gemeinschaften ist kein Verein oder Dachverband. Für die notwendigen Aufgaben wird ein Trägerverein gegründet.

Die Regeln der Veranstaltung „Lange Nacht der Religionen“

Es gelten oben genannte Grundsätze.

Zwecke der Veranstaltung:

  1. Interreligiöse/interspirituelle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wir machen das Event in erster Linie für uns. Wir wollen voneinander lernen, uns besser kennenlernen und mit Freude unsere Göttinnen und Götter feiern.
  2. Informationen für Gäste und Besucher/innen und Öffnung zur Teilhabe für interessierte Personen.
  3. Sichtbares Mitwirken am religiösen Geschehen in der Stadt Berlin im Rahmen der ausgeübten Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Der Auf- und Abbau und die Sauberhaltung des Geländes wird von allen Mitwirkenden verantwortet.

Wir bilden ein Team für die Security und die Küche.

Verantwortliche Personen, die der AK benennt, werden durch Namensschilder und Aufgabe deutlich gekennzeichnet und haben im Rahmen ihrer Aufgaben Weisungsrecht.

Im Gelände herrscht Rauch- und Verdampferverbot. Ausnahme: Medizinische Verdampfer. Es ist zum Rauchen außerhalb des Geländes ausschließlich der von der Security gekennzeichnete Bereich zu nutzen.

Im Gelände herrscht Alkoholverbot. Ausnahme sind während der Rituale benötigte Getränke wie Met, Wein etc., die auch nur während der Rituale oder nach dem Ende der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

In das Gelände dürfen keine Tiere mitgebracht werden. Ausnahme sind z.B. Blindenhunde. Dazu ist die Veranstaltungsleitung vorab zu informieren.

Der Auf- und Abbau findet nur vor und nach der Veranstaltung statt. Ausnahmen benötigen die Absprache mit der Veranstaltungsleitung und dem AK.

Auf laufende Rituale und Workshops/Vorträge ist Rücksicht zu nehmen, vor allem in der Nähe des Ritualplatzes ist auf Ruhe zu achten.

Als Ruhebereiche gekennzeichnete Gartenbereiche sind zu beachten (Ruhe, kein Handy, keine Fotos)

Jede Richtung/Gruppe verantwortet die Inhalte und Form ihrer Riten und Vorträge ausschließlich selbst.

Bei Fragen von Gästen oder Presse über Inhalte wird immer an die jeweilige Gruppe weitergeleitet.

Fotos und Filmaufnahmen bedürfen der Absprache und müssen allen geltenden rechtlichen Bestimmungen von Persönlichkeitsrechten und Urheberecht genügen.

Für Inhalte können auch Referent/innen, Autor/innen und Mitglieder von Gruppen, die außerhalb Berlins leben, eingeladen werden. Die Veranstaltung zahlt keine Honorare oder Kostenbeteiligungen.

Verkauf von Gegenständen/Werbung:

Erlaubt ist lesenden Autor/innen der Verkauf ihrer Bücher

Erlaubt ist nur bei vorliegender Handelslizenz der Verkauf von Gegenständen zur Ausübung unserer Riten und Überzeugungen (spiritueller Schmuck, Räucherwerk, Figuren). Für steuerliche Abgaben sorgt der Verkäufer/die Verkäuferin selbst und beteiligt sich mit einem Umsatzanteil an den Kosten der Veranstaltung. Ohne Lizenz ist der Handel untersagt. Der AK entscheidet über die Zulassung von Ständen.

Für eigene Workshops oder Veranstaltungen darf mit Flyern geworben werden sofern der Inhalt ebenfalls spiritueller /religiöser Art ist.

Ausstellende Künstler/innen dürfen ihre Werke nur mit einer Liste bepreisen, der Verkauf findet aber außerhalb der Veranstaltung statt. Für die Versicherung ausgestellter Werke sorgen die Künstler/innen selbst.

Kosten/Versicherung:

Für die Veranstaltung anfallende Kosten werden von allen gemeinsam getragen und durch Spenden auf der Veranstaltung, Beiträge von Personen und Gruppen oder durch zweckgebundene Zuschüsse gedeckt.

Der dafür grade in Gründung befindliche Trägerverein schließt Mietvertrag und Versicherung ab und stellt Förderanträge.


Alle hier festgehaltenen Regeln mit Beschluss vom 14. November 2019 werden jedem sich neu konstituierenden AK jährlich zur Überprüfung und zum Beschluss vorgelegt.